Illegale Abfallentsorgung in unserem Bürgerwald - Information Gemeinderat und Bürgergemeinde

September 22, 2022


Information vom 22.09.2022_Illegale Abfallentsorgung in unserem Bürgerwald

Liebe Horriwilerinnen und Horriwiler

Abfälle im Freien zu deponieren ist verboten. Das gilt auch für organische Stoffe wie
Grünabfälle. Leider kommt es immer wieder vor, dass auch in unseren Wäldern vor allem
Grünabfälle und Bauschutt entsorgt werden.

In den letzten Monaten wurden wieder vermehrt illegale Ablagerungen von Grünabfällen und
Bauschutt im gemeindeeigenen Wald festgestellt. Dieses Fehlverhalten von Verursachern ist nicht
nur ärgerlich, sondern belastet auch unsere Umwelt. Abfallverursacherinnen und Abfallverursacher
sind zur fachgerechten Entsorgung gesetzlich verpflichtet. Die Entsorgung hat auf eigene Kosten
zu erfolgen und das getrennte Sammeln von Abfällen ist nach Möglichkeit einzuhalten.

AUF KOSTEN DER ALLGEMEINHEIT: Die Einwohnergemeinde stellt mit ihren Partnerinnen und
Partnern eine fachgerechte Abfallentsorgung sicher, die auch organische Abfälle umfasst
(Grünabfuhr). Informationen dazu finden Sie in unserem Entsorgungskalender, der einmal jährlich
allen Haushalten zugestellt wird. Illegale Abfälle hingegen müssen von unseren
Gemeindebetrieben fachgerecht entsorgt werden. Dies ist aufwändig und die Kosten dafür trägt
die Allgemeinheit, also wir Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von Horriwil.

AUF KOSTEN DER UMWELT: Illegale Abfälle, so auch organische Abfälle, belasten unsere Böden
und unser Grundwasser. Grünabfälle verändern beispielsweise den Nährstoffhaushalt des
Waldbodens, was sich nachteilig auf die Wurzeln von Pflanzen auswirkt. Neophyten im Wald zu
entsorgen, ist untersagt! Diese invasiven Pflanzen gehören in den Abfallsack. Auch organische
Abfälle sind unbedingt fachgerecht zu entsorgen.

AUF KOSTEN DER GESUNDHEIT: Belastete Böden, belastetes Grundwasser oder Emissionen
von Abfällen stellen ein Gesundheitsrisiko für Mensch und Wildtiere dar.
Tragen wir gemeinsam Sorge zu unserem Wald, der ein Naherholungsgebiet ist, der eine
wesentliche Lebensgrundlage für uns darstellt und unser Landwirtschaft wie auch unser Dorfbild
prägt.

Unterstützen Sie uns in unseren Bemühungen, unseren Wald sauber zu halten.
Falls Sie besondere Feststellungen machen, sind wir um entsprechende Hinweise dankbar. Diese
dürfen Sie gerne richten an: gemeinde@horriwil.ch / 032 614 49 47

IM NAMEN DES BÜRGER- UND EINWOHNERGEMEINDERATES

Erstellt am 22.09.2022

Zurück