Dienstleistungen

Inhalt

Adressauskunft
Adressänderung/ Umzug

AHV-Zweigstelle
Anmeldung Einwohnerkontrolle
Arbeitsamt
Beglaubigung von Unterschriften, Dokumenten
Bestätigung Motofrahrzeugkontrolle
Engergie- und Umweltberatung Wasseramt
Entsorgungskalender
Heimatausweis
Hundesteuer
Identitätskarte
Lebensbescheinigung
Sektionswesen/ Dienstpflicht
Strafregisterauszug
Wohnsitzbescheinigung

Adressauskunft

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen der Datenschutzgesetzgebung erteilt werden.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis
  • Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert
  • Auskunftsgebühr Fr. 10.--

Es können keine telefonischen Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail erteilt werden.

Die Kosten basieren auf dem Tarifanhang zum Gebührenreglement .

 

Adressänderung / Umzug

Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel persönlich innert 14 Tagen nach Umzug. Wir benötigen folgende Unterlagen:

Schweizerbürger/Innen

  • Niederlassungsausweis
  • Mietvertrag / Kaufvertrag

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis/e
  • Mietvertrag / Kaufvertrag

 

AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle ist Verbindungsstelle zwischen den Versicherten und der Ausgleichskasse des Kts. Solothurn AKSO.  Wir erfüllen im speziellen folgende Aufgaben:

  • Information und Beratung von Versicherten und Beitragspflichtigen
  • Aushändigung von Formularen
  • Entgegennahme und Weiterleitung von Formularen an die zuständigen Stellen

Weitere Informationen: www.akso.ch 

 

Anmeldung Einwohnerkontrolle

Schweizerbürger/Innen

Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen:

- Heimatschein
- Pass oder Identitätskarte
- Mietvertrag oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)
- Krankenversicherungs-Nachweis (Police oder Krankenkassenkarte)
- Familienausweis / Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
- Sorgerechtsvereinbarung (falls sie minderjährige Kinder haben und geschieden oder getrennt sind)
- Anmeldegebühr Fr. 20.--

Ausländische Staatsbürger/Innen

Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen:

- Pass
- Ausländerausweis oder Fremdenpolizeiliche Zusicherung oder Arbeitsvertrag
- Mietvertrag oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)
- Krankenversicherungs-Nachweis (Police oder Krankenkassenkarte)
- Familienausweis / Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
- Sorgerechtsvereinbarung (Falls sie minderjährige Kinder haben und geschieden oder getrennt sind)
- Anmeldegebühr Fr. 20.--

 

 

Arbeitsamt

Was ist zu tun, wenn Sie arbeitslos werden:

Melden Sie sich beim:

RAV Solothurn 
Sandmattstrasse 2
4500 Solothurn

Telefon 032 627 96 11
E-Mail: rav.solothurn@awa.so.ch

Während der Kündigungsfrist müssen Sie selbständig Stellen suchen. Der Sozialdienst Wasseramt Ost händigt Ihnen die notwendigen Formulare aus und leitet diese dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Solothurn weiter. Von dort aus wird dann die Personalberatung und Stellensuche aktiviert.
Das RAV leitet Ihre Unterlagen an die von Ihnen ausgewählte Arbeitslosenkasse weiter.

Weitere Informationen: RAV Solothurn 

 

Beglaubigung von Unterschriften, Dokumenten

Bitte legen Sie bei uns am Schalter einen gültigen Ausweis vor, damit die Identität überprüft werden kann. Dokumente NICHT vorunterschreiben.

-Beglaubigung von Unterschriften, Dokumenten Fr. 20.--

 

 

Bestätigung Motorfahrzeugkontrolle

Bestätigung der Personalien für die Beantragung eines Lernfahrausweises für die Motorfahrzeugkontrolle (MFK).

  • Bestätigung MFK Fr. 20.--

 

 

Energie- und Umweltberatung Wasseramt

Kontakt:
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Energiefachstelle
Rathausgasse 16
4509 Solothurn

Telefon: 032 627 85 24
Energie@awa.so.ch

 

Entsorgungskalender

Den Entsorgungskalender können sie hier herunterladen.

 

 

Heimatausweis (Bescheinigung für den auswärtigen Aufenthalt)

Dieses Dokument wird benötigt für die Anmeldung als Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeine (Studenten, Bewohner von Alters- und Pflegeheimen oder anderen Institutionen)

- Heimatausweis (Bescheinigung für den auswärtigen Aufenthalt)  Fr. 20.--

 

 

Hundesteuer

Hunde im Alter ab 3 Monaten sind bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Der Einzug der Hundesteuer erfolgt jeweils im April via Rechnung. Es werden keine Hundemarken mehr abgegeben.

Frist: jeweils bis 30. April des laufenden Jahres

Kosten: Fr. 130.00  pro Tier

Nach den Abgabeterminen werden Säumige gemahnt und mit einer Mahngebühr von  CHF 50.00 belastet. Sofern Sie seit dem letzten Jahr keinen Hund mehr besitzen, bitten wir Sie, dies der Verwaltung mitzuteilen.
Wichtig: Alle Hunde müssen seit dem 1. Januar 2007 mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank "AMICUS" registriert sein.

 

Identitätskarte

Antragsstellung der Identitätskarten

Die Identitätskarte wird weiterhin ohne elektronisch gespeicherte Daten ausgestellt. Deshalb wird das Verfahren zur Beantragung der Identitätskarten wie bisher bei den Gemeinden weitergeführt. Wird zusätzlich ein Pass im "Kombi-Angebot" beantragt, erfolgt die Beantragung im Erfassungszentrum des Kantons.

Jede Person muss sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle melden, damit ein Antragsformular ausgestellt werden kann. Minderjährige sowie bevormundete Personen in Begleitung des gesetzlichen Vertreters.

Dazu bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Identitätsnachweis
  • Ein aktuelles Passfoto vom Fachmann (ab Geburt)
  • Alte Identitätskarte
  • Verlustanzeige von einer Schweizer Polizeistelle (bei Verlust)

Gültigkeitsdauer

  • Erwachsene: 10 Jahre
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 5 Jahre
  • Kinder bis 3 Jahre: 3 Jahre
Gebühren inkl. Porto
Identitätskarte Erwachsene Fr.  70.00
Identitätskarte Kinder Fr.  35.00

Die Gebühren sind am Schalter der Einwohnerkontrolle bar zu bezahlen.

Die Ausweise haben eine Lieferfrist von max. 3 Wochen. Die Identitätskarte wird Ihnen direkt an die auf dem Antragsformular aufgeführte Zustelladresse zugestellt (Ausnahmefälle vorbehalten).

Vorgehen bei Verlust eines Ausweises

Der Verlust eines Ausweises oder dessen Diebstahl muss sofort nach Feststellung bei der örtlichen Polizei des Aufenthaltsortes angezeigt werden. Mit der Verlustmeldung kann bei der Einwohnerkontrolle ein neuer Ausweis beantragt werden. Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.
 

Antragsstellung Pass inkl. "Kombi-Angebot"

Beantragen Sie den Pass online oder telefonisch beim kantonalen Ausweiszentrum Ihres Wohnsitzkantones. Vereinbaren Sie einen Termin für die Erfassung der biometrischen Daten -  Anschliessend werden im Ausweiszentrum Ihr Gesichtsbild sowie zwei Fingerabdrücke aufgenommen

Migration und Schweizer Ausweise
Ausweiszentrum
Hauptbahnhofstrasse 12
4501 Solothurn

Telefon 032 627 63 70
Telefax 032 627 63 71

Link: Ausweiszentrum Kanton Solothurn

 

Lebensbescheinigung

Lebensbescheinigungen werden zur Überprüfung der Rentenzahlungen durch die Pensionskassen eingefordert.

  • Lebensbescheinigungen Fr. 10.--

Kosten gemäss Tarifanhang zum Gebührenreglement.

 

Sektionswesen / Dienstpflicht

Dienstpflichtige Einwohner und Einwohnerinnen melden sich bei einer Adressänderung beim Kreiskommando Solothurn.

Kreiskommando
Jan Lanz
Hauptgasse 70
4509 Solothurn

jan.lanz@vd.so.ch                                                                                                          
032 627 27 63

Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Solothurn

 

Strafregisterauszug

Ein Auszug aus dem Strafregister kann nur noch im Online-Bestellverfahren bezogen werden.

Der Auszug wird innert weniger Tage per A-Post zugestellt. Die Bezahlung erfolgt online mit Kreditkarte (Mastercard, VISA), Postcard oder am Postschalter.

Bestellung via: www.strafregister.admin.ch

 

Wohnsitzbescheinigung

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt am Schalter beziehen oder bei der Einwohnerkontrolle bestellen.

  • Wohnsitzbestätigung Fr. 20.--

Kosten gemäss Tarifanhang zum Gebührenreglement.